Keine Angst vor langen Zinsfestschreibungen...

...denn Sie haben diese Möglichkeiten:

- Sondertilgungen zu leisten

- den Darlehensvertrag nach 10 Jahren ganz oder teilweise zu kündigen - die Bank
  darf dies nicht (Basis:  Bürgerliches Gesetzbuch BGB
§ 489 I Nr. 3)

- Zinsfestschreibungen zu staffeln, beispielsweise wenn Sie wissen, Sie bekommen
  in 6 Jahren den Betrag x und in 12 Jahren wird der Bausparvertrag mit Summe y
  zugeteilt - dann können Sie für diese Beträge Zinsbindungen von 6 und 12 Jahren
  nehmen und der Rest des Darlehens wird längerfristig festgeschrieben.

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