Keine Angst vor langen Zinsfestschreibungen...
...denn Sie haben diese Möglichkeiten:
- Sondertilgungen zu leisten- den Darlehensvertrag nach 10 Jahren ganz oder teilweise zu kündigen - die Bank
darf dies nicht (Basis: Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 489 I Nr. 3)
- Zinsfestschreibungen zu staffeln, beispielsweise wenn Sie wissen, Sie bekommen
in 6 Jahren den Betrag x und in 12 Jahren wird der Bausparvertrag mit Summe y
zugeteilt - dann können Sie für diese Beträge Zinsbindungen von 6 und 12 Jahren
nehmen und der Rest des Darlehens wird längerfristig festgeschrieben.
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